Es ist Zeit, das Kindeswohl neu zu definieren: nicht nur Unterhalt, Wohnung und formales Sorgerecht, sondern seelische Stabilität und die Bindung zu beiden Eltern. Und wer definiert es? Das Recht allein – oder auch Psychiater und Fachleute für Kindheit?
In einer Zeit, in der behauptet wird, bestimmte Gesetze „würden der betreuenden Mutter nicht gerecht“, darf die Gesellschaft eine tiefere Frage stellen: Wie schützen wir das wirkliche seelische Gleichgewicht des Kindes nach der Scheidung? Und wer schützt sein natürliches Recht, in einer ausgewogenen Beziehung zu Vater und Mutter aufzuwachsen, wie es die internationalen Kinderrechtsübereinkommen vorsehen?
Denn das Kindeswohl, wie es das Völkerrecht definiert, beschränkt sich nicht auf Unterhalt, Wohnung oder ein formales Sorgerecht. Es umfasst auch seelische Stabilität, emotionale Sicherheit, den Erhalt der familiären Bindungen und das Recht auf eine natürliche, ausgewogene Beziehung zu beiden Eltern.
„Scheide dich von der Frau, und scheide dich von den Kindern mit ihr“
In unserer Gesellschaft hört man oft: „Scheide dich von der Frau und scheide dich von den Kindern mit ihr.“ Die manchmal schmerzhafte Wirklichkeit ist, dass der Vater nach der Scheidung nach und nach zu einem bloßen „Besucher“ im Leben seiner Kinder werden kann, trotz seiner emotionalen Präsenz und seines Willens, an ihrer Erziehung teilzuhaben. Seine Rolle schrumpft auf die Zahlung des Unterhalts und einige Besuchsstunden pro Woche, fern vom Alltag seiner Kinder.
Heute kommen zum alleinigen Sorgerecht Forderungen hinzu: die eheliche Wohnung behalten, die volle gesetzliche Vormundschaft erhalten, das Sorgerecht auch nach einer Wiederheirat behalten. Soll der Vater also nach und nach aller erzieherischen, menschlichen und emotionalen Rollen beraubt werden, sodass ihm nur materielle Pflichten bleiben? Ist das wirklich „das Kindeswohl“? Welches seelische Gleichgewicht hat ein Kind, das nach und nach jeden natürlichen, alltäglichen Kontakt zu einem Elternteil verliert? Wo bleibt die wirksame Abschreckung, wenn das Umgangsrecht nicht eingehalten oder das Kind nicht herausgegeben wird? Und wie kann man von „Kindeswohl“ sprechen, wenn manche Verfahren Jahre dauern, in denen das Kind inmitten von Bruch und Konflikt aufwächst?
Wer definiert dieses Wohl?
Genügt der traditionelle juristische Ansatz? Oder müssen Psychiater, auf Kinder spezialisierte Psychologen, Soziologen und Familienexperten einbezogen werden?
Die Wirklichkeit und die jüngsten internationalen Erfahrungen haben es gezeigt: Die Zeit des alleinigen Sorgerechts und der Logik „Sorgerecht zuweisen / entziehen“ entspricht nicht mehr den seelischen und emotionalen Bedürfnissen des Kindes von heute. Es ist Zeit für ein gerechteres, ausgewogeneres Verständnis:
- die geteilte elterliche Verantwortung;
- das Wechselmodell;
- die gemeinsame gesetzliche Vormundschaft;
- eine ausgewogene Beteiligung an der Erziehung der Kinder nach der Scheidung;
- die verpflichtende Einbeziehung von Kinderpsychiatern und Kinderpsychologen in alle Verfahren, die Kinder und Familie betreffen;
- die Schaffung einer spezialisierten Eilgerichtsbarkeit, die zügig über Fälle mit Kindern entscheidet, denn ihre seelische und emotionale Zeit erträgt keine Jahre des Wartens.
Es ist Zeit, „das Kindeswohl“ jenseits der Logik der Interessen des Mannes oder der Frau neu zu definieren und nur eine Logik gelten zu lassen: das Wohl des Kindes, der Familie und des seelischen und sozialen Gleichgewichts der ganzen Gesellschaft. Das Kind ist weder eine Gerichtsakte noch ein Druckmittel noch ein Opfer der Kriege der Erwachsenen. Denn das Kind wartet nicht … und eine im Konflikt verlorene Kindheit ist nie nachzuholen.