Die Scheidung beendet die eheliche Bindung, nicht die elterliche. Warum die Frage „Wer bekommt das Kind?“ nicht mehr genügt und was Studien und die UN-Kinderrechtskonvention sagen.
Einer der größten Fehler vieler Gesellschaften nach der Scheidung ist der Glaube, ein Kind brauche nur jemanden, der das Sorgerecht innehat und für Essen, Kleidung und Wohnung sorgt. Aber lassen sich die Bedürfnisse eines Kindes auf das Materielle reduzieren?
Die jüngsten psychologischen und sozialwissenschaftlichen Studien wie auch die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention sagen es klar: Ein Kind braucht weit mehr als materielle Versorgung. Es braucht seelische Stabilität, emotionale Sicherheit und den Fortbestand seiner familiären Bindungen zu beiden Eltern, nicht nur zur Mutter. Ein Kind hört nicht auf, seinen Vater zu brauchen, weil ein Scheidungsurteil ergangen ist – ebenso wenig wie es aufhört, seine Mutter zu brauchen.
Vaterschaft ist kein Unterhalt, Mutterschaft ist kein Sorgerecht
Die väterliche Bindung ist keine bloße Unterhaltszahlung, und die mütterliche Bindung ist kein bloßes Sorgerecht. Vater und Mutter spielen je eine wesentliche und sich ergänzende Rolle beim Aufbau der Persönlichkeit des Kindes und seines seelischen und sozialen Gleichgewichts. Menschlich braucht das Kind die tatsächliche Gegenwart beider Eltern in seinem Leben, nicht einen von ihnen am Rand: jemanden, der seine Erfolge teilt, es in der Schule begleitet, seinen alltäglichen Sorgen zuhört, es leitet und bei Bedarf schützt.
Daraus folgt eine wesentliche Frage: Was ist mit Kindern, denen ihr Vater über lange Jahre vorenthalten wird? Wie kann ein Vater seine erzieherische und schützende Rolle ausüben, die Schullaufbahn seiner Kinder verfolgen, sie vor Gefahren, Kriminalität, Gewalt und Vernachlässigung bewahren, wenn er gezwungenermaßen aus ihrem Alltag verschwunden ist? Ein Kind zu schützen, heißt nicht nur, Unterhalt oder ein Dach zu sichern: Es heißt auch, die Kontinuität der erzieherischen und menschlichen Rolle beider Eltern zu gewährleisten.
Von „Wer bekommt das Kind?“ zu „Wie erhalten wir ihm beide Eltern?“
In vielen modernen Rechtsordnungen dreht sich die Debatte nicht mehr um „Wer bekommt das Kind?“, sondern um eine wichtigere Frage: „Wie wahren wir das Recht des Kindes, von der Gegenwart seiner beiden Eltern zu profitieren?“ Das Kindeswohl bedeutet nicht, einen Elternteil auszuschließen oder ihn zum bloßen Besucher oder Geldgeber zu machen: Es bedeutet, die Kontinuität der familiären, emotionalen und erzieherischen Bindungen zu sichern, die das Kind für ein gesundes Aufwachsen braucht. Deshalb wenden sich viele Länder der geteilten elterlichen Verantwortung zu: Die Zeit des alleinigen Sorgerechts, das das Kind einer Seite anvertraut und die andere allmählich entfernt, ist in den Augen vieler Fachleute unvereinbar geworden mit den Bedürfnissen des Kindes und mit der Entwicklung seiner Rechte auf internationaler Ebene.
Die Scheidung beendet die eheliche Bindung zwischen Vater und Mutter, aber nicht die elterliche Bindung zu den Kindern. Ein Kind braucht Vater und Mutter gemeinsam: Orientierung von beiden, Liebe von beiden und das Gefühl, dass seine Eltern trotz ihrer Trennung Partner bleiben, um es zu schützen und großzuziehen.
Wenn einem Kind über lange Zeiträume ein Elternteil vorenthalten wird oder die Rolle eines Elternteils auf wenige Besuchsstunden schrumpft, lautet die eigentliche Frage nicht: Hat der Vater oder die Mutter seine bzw. ihre Rechte bekommen?, sondern: Hat das Kind wirklich sein Recht auf seine beiden Eltern bekommen? Ein Kind braucht nach der Scheidung keinen Sieger und keinen Verlierer … es braucht Vater und Mutter, gemeinsam.