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Wer ersetzt die verlorenen Jahre?

Veröffentlicht am Von الجمعية المغربية للدفاع عن حقوق الأب والأبناءAdvocacy

Das Kindeswohl, heißt es, sei der Kompass. Aber wer verantwortet die verlorenen Jahre, die versäumten Feste, die finanzielle und seelische Erschöpfung eines Vaters, der nur darum kämpft, seine Kinder zu sehen?

Das Kindeswohl, heißt es, sei der oberste Grundsatz, der jede Entscheidung über Kinder leiten muss. Aber wenn es wirklich der Kompass ist … wer verantwortet dann die Jahre der Entbehrung? Wer verantwortet ein Kind, das fern von einem seiner Eltern aufgewachsen ist? Die vergangenen Feste, die verpassten Geburtstage, die nicht geteilten Schulerfolge, die Krankheiten, Ängste, Freuden und Sorgen, die ohne einen Elternteil erlebt wurden? Wer verantwortet Jahre, die man nie zurückbekommt?

Finanzielle … und seelische Erschöpfung

Sehr oft verliert der Vater nicht nur den täglichen Kontakt zu seinen Kindern: Er gerät auf einen langen Weg materieller und moralischer Erschöpfung. Anwaltshonorare, Gerichtsvollziehergebühren, Fahrten, Vollstreckungen, Anzeigen, Ermittlungen, ständige Wege zwischen Gerichten, Behörden und Polizeidienststellen … Jahre der Mühe und der Ausgaben, um ein natürliches Recht zu bewahren: seine Kinder zu sehen und an ihrer Erziehung teilzuhaben.

Doch die schwerste Erschöpfung ist nicht materiell. Sie ist seelisch und menschlich. Wie kann man jahrelang leben, ohne zu wissen, wie es seinen Kindern geht? Wie sie lernen, wie sie leben, ob es ihnen gut geht, ob sie ihn brauchen, ob sie sich noch an ihn erinnern?

Eine Frage der Gesellschaft, kein privater Streit

Die Folgen dieser Entbehrung enden nicht bei Vater und Kind: Sie betreffen die ganze Gesellschaft. Ein Vater, der Jahre in den Gerichten verbringt, verliert einen Teil seiner Konzentration, seiner Stabilität und seiner Leistungsfähigkeit; sein Leid wirkt sich auf sein Berufs- und Sozialleben und auf seine Gesundheit aus. Wenn Tausende Väter durch lange Konflikte um ein so grundlegendes Recht wie die Bindung zu ihren Kindern zermürbt werden, ist das keine private Familienangelegenheit mehr: Es geht um familiäre Stabilität, wirtschaftliche Produktivität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Beziehung zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern zu schützen, ist eine Investition in eine ausgeglichene Familie und eine stabilere Gesellschaft.

Alle Pflichten … ohne die Rechte

Wie kann ein Vater seine Kinder schützen, leiten und begleiten, wenn er gezwungenermaßen aus ihrem Alltag verschwunden ist? Wie ihre Schullaufbahn verfolgen, seelische Not erkennen, sie vor Vernachlässigung oder Schulabbruch bewahren? Und wenn dem Vater seine erzieherische Rolle genommen wird, manchmal sogar die elementarsten Informationen über seine Kinder – warum trägt er dann weiter alle Pflichten der Vaterschaft, während er an der Ausübung eines Großteils seiner Rechte und Verantwortlichkeiten gehindert wird? Dient es dem Kindeswohl, wenn ein Elternteil zum bloßen Geldgeber wird, fern von seinem Leben?

Und umgekehrt: Warum wird die Nichtzahlung des Unterhalts mit schnellen Zwangs- und Vollstreckungsmaßnahmen geahndet, während die Vorenthaltung der Bindung zu einem Elternteil jahrelang ohne vergleichbaren Schutz andauern kann? Der Unterhalt ist ein Recht des Kindes; ist die Beziehung zu Vater und Mutter es nicht ebenso? Und wenn eine Herausgabeverweigerung oder eine Behinderung der Vollstreckung gerichtlich festgestellt ist, warum wird die Lage des Kindes nicht sofort geprüft, mit vorläufigen Maßnahmen, um das Gleichgewicht seines Familienlebens wiederherzustellen?

Was wir vorschlagen

Die jüngsten internationalen Erfahrungen zeigen es: Ein Kind braucht nach der Scheidung keinen Sieger und keinen Verlierer, nicht den Ausschluss eines Elternteils und keinen endlosen Rechtsstreit. Es braucht Vater und Mutter gemeinsam und ein Rechtssystem, das dieses Recht ebenso wirksam schützt wie seine übrigen Rechte. Wir rufen zu einem Ansatz auf, der beruht auf:

  • der geteilten elterlichen Verantwortung;
  • dem Wechselmodell, wenn es dem Kindeswohl dient;
  • der gemeinsamen gesetzlichen Vormundschaft;
  • der Einbeziehung von Kinderpsychiatern und Kinderpsychologen in alle Familiensachen, die die Zukunft des Kindes betreffen;
  • der Schaffung einer spezialisierten Eilgerichtsbarkeit für Familiensachen, die die seelische und emotionale Zeit des Kindes berücksichtigt.

Das Kindeswohl ist nicht der Sieg des Mannes über die Frau oder der Frau über den Mann: Es ist der Sieg des Kindes. Und weil eine zwischen den Gerichten verlorene Kindheit nicht nachzuholen ist, bleibt eine Frage: Wenn das Kind im Mittelpunkt des rechtlichen Schutzes steht, wie kann es dann seinem Wohl entsprechen, ihm jahrelang einen Elternteil vorzuenthalten?

Quellen und Verweise