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Wann greift die Stelle für Mediation, Familienschlichtung und Beistand ein?

Veröffentlicht am Von الجمعية المغربية للدفاع عن حقوق الأب والأبناءPraxisleitfaden

Die drei Voraussetzungen, unter denen die Stelle des Verbands ausrückt, um einem Vater beizustehen, dem seine Kinder vorenthalten werden: zugestellte und vollstreckte Umgangsentscheidung, Forderung nach einem Gerichtsvollzieher, verschlossene Tür oder Behinderungsmanöver.

Im Rahmen der Stelle für Mediation, Familienschlichtung und Beistand rückt der Verband aus und steht jedem Vater bei, dem seine Kinder oder die familiäre Bindung vorenthalten werden oder der Opfer von Manövern zur Umgehung der Umgangsentscheidung ist, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht regelt, zugestellt und vollstreckt durch einen Gerichtsvollzieher (einstweilige Anordnung, Scheidungs- oder gerichtliches Scheidungsurteil).
  2. Dem Vater wird die Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers für die Übergabe seiner Kinder abverlangt, obwohl die Umgangsentscheidung bereits vollstreckt wurde.
  3. Verschlossene Tür, Manöver zur Behinderung der Vollstreckung und Nichtherausgabe der Kinder zur festgelegten Besuchszeit.

Wie läuft der Einsatz ab?

Der Vater kontaktiert den Verband (Facebook-Seite, WhatsApp oder Kontaktformular der Website), um einen Termin zu vereinbaren. Die Stelle begleitet ihn am Besuchstag und steht ihm bei allen Schritten und Verfahren bei, die nötig sind, um die Bindung zu seinen Kindern zu wahren – zunächst gütlich, nötigenfalls mit der Kraft des Gesetzes. Die Einsätze begannen im Juni 2024 in der Region Casablanca und werden auf alle Städte des Königreichs ausgeweitet.

Quellen und Verweise