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Start der Stelle für Mediation, Familienschlichtung und Beistand: Väter, denen ihre Kinder vorenthalten werden, vor Ort begleiten

Veröffentlicht am Von الجمعية المغربية للدفاع عن حقوق الأب والأبناءAktivität

Seit Mai 2024 begleitet der Verband Väter am Besuchstag und steht ihnen in den Verfahren bei, wenn sie trotz vollstreckbarer Entscheidung daran gehindert werden, ihre Kinder zu sehen.

Im Mai 2024 kündigte der Verband die Aktivierung seiner Stelle für Mediation, Familienschlichtung und Beistand an, als Antwort auf die große Zahl von Beschwerden wegen des Abbruchs der Eltern-Kind-Bindung. Ab dem 2. Juni 2024 in der Region Casablanca und danach in den übrigen Städten des Königreichs begleitet der Verband jeden Vater, dem seine Kinder vorenthalten werden, und steht ihm bei allen nötigen Schritten und Rechtsverfahren zur Seite, gütlich oder mit der Kraft des Gesetzes.

Voraussetzungen für ein Eingreifen

  • Eine Entscheidung, die den Umgang regelt, zugestellt und vollstreckt durch einen Gerichtsvollzieher (einstweilige Anordnung, Scheidungs- oder gerichtliches Scheidungsurteil).
  • Der Vater wird gezwungen, einen Gerichtsvollzieher mitzubringen, um die Herausgabe seiner Kinder zu erwirken, obwohl die Entscheidung bereits vollstreckt wurde.
  • Verschlossene Tür, Manöver zur Umgehung der Vollstreckung oder Nichtherausgabe der Kinder zur festgelegten Besuchszeit.

Warum die Forderung nach einem Gerichtsvollzieher bei jedem Besuch ein Manöver ist

Am Besuchstag einen Gerichtsvollzieher für die Herausgabe der Kinder zu verlangen, obwohl die Entscheidung zugestellt und vollstreckt wurde, ist eine auf frischer Tat begangene Straftat und setzt den Urheber einer Verfolgung wegen Missachtung einer gerichtlichen Entscheidung und Nichtherausgabe eines Kindes an die Person, die es beanspruchen darf, aus. Verlangt eine betreuende Mutter vom Vater wiederholt, mit einem Gerichtsvollzieher zu kommen, kann diese Forderung als Mittel psychischen und finanziellen Drucks angesehen werden, das ihn zermürben soll, und sie setzt sich einer Verfolgung nach den Artikeln 266 und 476 des Strafgesetzbuchs aus.

Genau das hat der Verband in seinem Memorandum zur Reform der Moudawana gefordert: eine einzige Zustellung und Vollstreckung der Umgangsentscheidung.

Quellen und Verweise