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Bei jedem Besuch einen Gerichtsvollzieher verlangen: ein gesetzlich strafbares Druckmittel

Veröffentlicht am Von الجمعية المغربية للدفاع عن حقوق الأب والأبناءPraxisleitfaden

Verlangt die Betreuungsperson bei jeder Übergabe der Kinder einen Gerichtsvollzieher, stellt das eine Nichtherausgabe des Kindes und eine Missachtung einer gerichtlichen Entscheidung dar (Artikel 266 und 476 des Strafgesetzbuchs). Was Sie tun können.

Sobald die Entscheidung über das Umgangsrecht durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt und vollstreckt wurde, ist die Betreuungsperson nicht berechtigt, vom Vater zu verlangen, zu jedem Besuch einen Gerichtsvollzieher für die Übergabe der Kinder mitzubringen. Eine solche wiederholte Forderung ist eine auf frischer Tat begangene Nichtherausgabe eines Kindes an die berechtigte Person und eine Missachtung einer gerichtlichen Entscheidung und setzt die Urheberin einer Verfolgung nach den Artikeln 266 und 476 des Strafgesetzbuchs aus.

Warum ist das ein Druckmittel?

Verlangt eine Mutter wiederholt die Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers, kann diese Forderung als Mittel psychischen und finanziellen Drucks angesehen werden, das den Vater zermürben soll (Gerichtsvollziehergebühren bei jedem Besuch, Fahrten, Wartezeiten) und ihn indirekt daran hindert, Zeit mit seinen Kindern zu verbringen.

Was können Sie tun?

  • Bewahren Sie eine Kopie der Umgangsentscheidung, des Zustellungsprotokolls und der ersten Vollstreckung auf.
  • Dokumentieren Sie jede Herausgabeverweigerung oder jede Forderung nach einem neuen Gerichtsvollzieher (Feststellungsprotokoll, Anzeige bei der Kriminalpolizei).
  • Erstatten Sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Nichtherausgabe eines Kindes.
  • Jeder Vater, der daran gehindert wird, seine Kinder zu sehen, oder gezwungen ist, für ihre Abholung einen Gerichtsvollzieher mitzubringen, kann sich an den Verband wenden und um seine Begleitung am Besuchstag bitten, um die Bindung zu seinen Kindern zu wahren.

Quellen und Verweise